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   FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2008 - 2 K 1527/07   

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https://dejure.org/2008,21893
FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2008 - 2 K 1527/07 (https://dejure.org/2008,21893)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.02.2008 - 2 K 1527/07 (https://dejure.org/2008,21893)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 2 K 1527/07 (https://dejure.org/2008,21893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Kraftfahrtssteuer gem. § 3c Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) bei Einbau eines Rußpartikelfilters vor Erstzulassung des Fahrzeuges

  • Judicialis

    KraftStG § 3c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kfz-Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen bei Einbau eines Rußpartikelfilters vor erstmaliger Zulassung des Fahrzeugs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Kfz-Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen bei Einbau eines Rußpartikelfilters vor erstmaliger Zulassung des Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Steuer - Kein Steuernachlass für originär eingebaute Rußfilter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1070
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 12.12.2007 - BT-Drs 16/7521
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2008 - 2 K 1527/07
    Eine steuerliche Förderung kommt daher nicht in Betracht (anderer Ansicht wohl Abgeordnete der Fraktion der FDP im Bundestag, Bundestagsdrucksache 16/7521).
  • FG Schleswig-Holstein, 29.05.2008 - 3 K 27/08

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3c KraftStG: Nachrüstung eines

    Eine nachträgliche technische Verbesserung im Sinne von § 3c Abs. 1 Satz 1 KraftStG liegt nur dann vor, wenn die Nachrüstung - etwa mit einem Rußpartikelfilter - nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges erfolgt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteile vom 10. Januar 2008, 3 K 100/07, EFG 2008, 725; vom 6. Februar 2008, 3 K 167/07, EFG 2008, 726, Revision anhängig BFH II R 15/08; Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Februar 2008, 2 K 1527/07, StE 2008, 267; Zens, NWB Fach 8, S. 1567, 1569; Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, § 3c Rdnr. 10 Stand September 2007).
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